Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz
Hierbei handelt es sich um eine EU-Richtlinie zur Vergabe von Wohnimmobilienkredite an Verbraucher. Das Ziel ist die Schaffung eines transparenten europäischen Marktes für Wohnimmobilienkredite. Dadurch wird erreicht, dass eine Überschuldung privater Haushalte vermieden wird. Der Schutz der Kreditnehmer erfolgt durch die Kreditwürdigkeitsprüfung sowie durch Einhaltung der Wohlverhaltensregeln.
Das Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (kurz HIKrG) genannt, betrifft somit Verbraucherkredite die durch ein Pfandrecht oder ein sonstiges Recht (Hypothek etc.) an einer unbeweglichen Sache besichert sind. Das Pfandrecht dient zur Besicherung von Krediten bzw. Darlehen, welche Banken an ihre Kunden vergeben und ist das Recht an einer fremden Sache, sich aus dieser zu befriedigen (die Sache zu verwerten), wenn die zugrundeliegende Forderung zur vereinbarten Zeit nicht bezahlt werden.
Dem Verbraucher (Privatkunden) müssen jederzeit klare und verständliche allgemeine Informationen über Kreditverträge auf Papier oder auf einem anderen dauerhaften Datenträger oder in elektronischer Form bereitgestellt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen das Phoenix Investor Team – Tel. 0664-5833703 oder at@phoenix-investor.com jederzeit gerne zur Verfügung.
Wolfgang Köck,
Head of Education, Phoenix Investor AT