Hierbei handelt es sich um festverzinsliche Schuldverschreibungen, welche nur von Hypothekenbanken ausgegeben werden dürfen. Das sind die Österreichischen Landes-Hypothekenbanken, die Pfandbriefbank AG, die Bank Austria sowie die Erste Group Bank. Durch die Ausgabe von Pfandbriefen holen sich Hypothekenbanken frisches Kapital, welches für Darlehen an private Kreditnehmer verwendet wird. Diese Darlehen müssen jedoch mittels Hypothek grundbücherlich besichert sein. Die Hypotheken dienen den Inhabern von Pfandbriefen als Sicherstellung. Kommunalbriefe werden ebenfalls von Hypothekenbanken ausgegeben und werden in Folge für die Darlehensvergabe an öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwendet.
Pfand- und Kommunalbriefe sind mündelsicher, da die ausgebenden Hypothekenbank mit ihrem gesamten Vermögen haften. Zusätzlich sind die gewährten Darlehen durch Pfandrechte auf Liegenschaften abgesichert. Bei den öffentlich-rechtlichen Körperschaften haftet unter anderem die Republik Österreich.
Zu beachten ist, dass das Gesamtvolumen der sich im Umlauf befindlichen Pfand- bzw. Kommunalbriefe nicht höher sein darf als das Volumen der im Deckungsregister (Grundbuch) eingetragenen Hypotheken bzw. Kommunaldarlehen. Daher muss jede Hypothekenbank einen Treuhänder durch das Finanzministerium beauftragen, dass die vorschriftsmäßige Deckung wie bereits angeführt vorhanden ist.
Wolfgang Köck,
Head of Education, Phoenix Investor AT